Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Hotel
Preise
Die Preise verstehen sich pro Zimmer und Nacht inkl. Frühstücksbuffet, MwSt. und exkl. Kurtaxen.
Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung
– ist Ihr Zimmer am Anreisetag ab 15 Uhr, nach Möglichkeit auch früher, bezugsbereit
– hat die Zimmerrückgabe bis 10 Uhr am Abreisetag zu erfolgen
– werden Zimmer — innerhalb der bestätigten Kategorie — nach Verfügbarkeit zugeteilt
Zimmer-Annullation
Die Zimmerreservationen können bis 2 Tage vor Anreise kostenlos annulliert werden. Später annullierte Zimmerreservationen werden zu 80% in Rechnung gestellt.
Vorzeitige Abreise und/oder spätere Anreise werden als “no show” behandelt und verrechnet, ausser diese Reservationsänderung wird schriftlich 2 Tage vorher angezeigt.
Annullationen und/oder Reservationsänderungen haben schriftlich zu erfolgen. Der Gerichtsstand ist Bern.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung: hier online buchen.
Kreditkarten
Gerne akzeptieren wir neben Barzahlung, EC-Direct und Postcard auch reka-checks, die reka-card und die Kreditkarten Visa, Mastercard und American Express.
Änderungen vorbehalten.
AGB Meetings & Seminare
Annullation
Die schriftliche Reservationsbestätigung ist verbindlich. Sollten Sie Ihre Buchung ganz oder teilweise rückgängig machen müssen, bitten wir Sie um schriftliche Nachricht.
Je später Ihre Abmeldung eintrifft, umso schwieriger wird es für uns, die für Sie reservierten Betten und Räume wieder zu belegen. Sollten keine anderen Reservationen zu Stande kommen, wird die Annullation wie folgt verrechnet:
20 bis 30 Tage vor dem Anlass
40% der vereinbarten Summe
8 bis 19 Tage vor dem Anlass
80% der vereinbarten Summe
0 bis 7 Tage vor dem Anlass
100% der vereinbarten Summe
Die zwei Tage im voraus angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung. Alle späteren Absagen können wir nicht mehr berücksichtigen. Nicht abgemeldete Teilnehmer werden voll verrechnet.
Rücktrittsrecht
Eine schriftliche Annullation durch die Andalo GmbH ist in begründeten Fällen (gemäss OR) bis 3 Monate vor dem Anlass möglich.
Inkasso
Nach Ihrem Anlass erhalten Sie eine Gesamtrechnung. Wir erwarten Ihre Überweisung innert 30 Tagen netto. Rabatt- und Skontoabzüge akzeptieren wir nicht. Einzelinkasso ist bei gesellschaftlichen Anlässen nicht vorgesehen. Unsere Preise verstehen sich inkl. 7,7% MwSt
Haftung
Die Beseitigung ausserordentlicher Verunreinigungen oder die Behebung von Schäden am Schloss, in den Kursräumen, Hotelzimmern und im Park werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Der Gerichtsstand ist Bern. Die Hausordnung ist fester Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zusätzliche Räume
Zusätzliche Räume (sofern sie nicht in der Seminarpauschale enthalten sind) sowie spezielle Einrichtungswünsche verrechnen wir nach Aufwand und Absprache.
Bitte suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit der Direktion, falls Schwierigkeiten auftauchen sollten. Vielen Dank!
AGB Feste & Bankette
Allgemeines
Das Schloss Münchenwiler ist sehr daran interessiert für ein unvergessliches Fest zu sorgen. Hierfür ist es notwendig, klare Regelungen und Bedingungen zwischen dem Organisator als Auftraggeber und dem Schloss Münchenwiler zu vereinbaren, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
Unser Vertragspartner ist der Organisator. Der Organisator bestätigt, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.
Das Schloss Münchenwiler verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Das Schloss Münchenwiler erbringt gegenüber dem Organisator für dessen Anlass umfassende Verpflegungsdienstleistungen, sowie das zur Verfügung stellen der vereinbarten Infrastruktur. Das Schloss Münchenwiler übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Die Verantwortung für den im Voraus festgelegten Ablauf des Banketts bleibt beim Organisator des Anlasses.
Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Nach der Anfrage erstellt das Schloss Münchenwiler eine schriftliche Offerte mit dem Inhalt des Leistungsumfanges und den voraussichtlichen Kosten. Die Reservationsbestätigung gilt als Vertrag. Dieser kann nur in schriftlicher Form oder in Absprache mit dem Schloss Münchenwiler geändert werden. Für die Art und den Umfang der zu erbringenden Leistung ist die vertragliche Vereinbarung massgeblich. Allfällige Änderungen oder darüber hinausgehende Leistungen werden neu offeriert und in Auftrag gegeben.
Geringfügige Änderungen
Das Schloss Münchenwiler behält sich vor bei der Menüauswahl, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Bestellung geringfügig zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
Preise & Zahlung
Unsere Preise verstehen sich inkl. der geltenden Mehrwertsteuersätze.
Nach Ihrem Anlass erhalten Sie die Endabrechnung. Wir erwarten Ihre Überweisung innert 30 Tagen netto. Rabatt- und Skontoabzüge akzeptieren wir nicht. Ungerechtfertigte Abzüge werden in Rechnung gestellt.
Die Rechnung für ein Bankett kann nur in im Voraus bewilligten Ausnahmefällen vor Ort bezahlt werden.
Rücktritt vom Vertrag
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Annullationsbedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
– 60 bis 31 Tage vor dem Anlass 20% der vereinbarten Summe
– 30 bis 7 Tage vor dem Anlass 50% der vereinbarten Summe
– 6 Tage vor dem Anlass 100% der vereinbarten Summe
Die 3 Tage im Voraus angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich für die Rechnungsstellung. Zusätzliche Festteilnehmer werden verrechnet.
Eine schriftliche Annullierung durch die Schloss Münchenwiler GmbH ist in begründeten Fällen (gemäss OR) bis 3 Monate vor dem Anlass möglich.
Zusätzliches Personal
Für zusätzliches Personal, beispielsweise bei Parkdienst, Dekorationsauf- und Abbau im Festsaal und auf dem Schlossareal verrechnen wir pro Person CHF 60.00 pro Stunde.
Haftung
Die Beseitigung ausserordentlicher Verunreinigungen oder die Behebung von Schäden am Schloss, in den Festräumen, Hotelzimmern und im Park werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.